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Tarifeinigung für NV Bühne-Beschäftigte

5. Juni 2023. "Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien heute darauf verständigt, dass ab März 2024 der Abschluss der Kommunen für alle NV (= Normalvertrag) Bühne-Beschäftigten gelten soll, die vor dem 1.08.2023 an einer Bühne, die den TVöD anwendet, beschäftigt waren und deren Gagen nicht im Januar 2023 auf die neuen Mindestgagen für das 1. und 3. Beschäftigungsjahr erhöht wurden", verkündet eine Pressemitteilung des Deutschen Bühnenvereins.

Eine Ausnahme soll für diejenigen Beschäftigten gelten, die in der Zeit zwischen dem 1.8.2023 und dem 29.2.2024 eingestellt werden und nicht länger als drei Jahre beschäftigt sind, sowie für die Beschäftigten, deren Gagen im Januar 2023 bereits tariflich erhöht wurden. Für diese Künstler:innen soll es eine abgestufte Regelung geben, die berücksichtigt, dass die im Jahr 2022 erfolgte Erhöhung der Einstiegs- beziehungsweise Mindestgage nach der damaligen Übereinkunft der Tarifpartner:innen die folgende Tariferhöhung im Bereich der Kommunen bereits umfasste. 

Die Forderung der Gewerkschaften, den für das Jahr 2023 ausgehandelten Inflationsausgleich auch auf Gastkünstler:innen auszuweiten, hat der Deutsche Bühnenverein nach eigenem Bekunden abgelehnt. Bezüglich der weiteren Verhandlungen zur Arbeitszeit hätten die Tarifvertragsparteien die Positionen sondiert, heißt es in der Pressemitteilung. Die Gespräche hierzu würden am 27. Juni 2023 fortgesetzt.

(Deutscher Bühnenverein / sd)

Update vom 22. Juni 2023. Der Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins hat der sinngemäßen Übernahme der Tarifsteigerungen der Kommunen auf die NV Bühne-Beschäftigten zugestimmt, wie der Deutsche Bühnenverein in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Wie bereits bei der Tarifeinigung am 5. Juni 2023 (Meldung oben) festgehalten, wird ein Inflationsausgleich in Gastverträgen nicht vorgenommen. Dazu heißt es: "Eine insoweit tarifwidrige Erweiterung hätte aufgrund der Tarifsystematik zu der nicht akzeptablen Konsequenz geführt, dass Gäste, die Gewerkschaftsmitglieder sind, bessergestellt worden wären als andere. Denn nur für diese würde ein solcher tarifwidriger Zusatz Bindungswirkung entfalten."

Zur Anhebung der tariflichen Mindestgage ab dem 1. März 2024 sagt Claudia Schmitz, Geschäftsführende Direktorin des Deutschen Bühnenvereins: "Mit der Erhöhung der Mindestgage auf über 2.900 Euro ab März 2024 erhöht sich auch die den Gästen zu zahlende Mindestgage entsprechend, und zwar im Ergebnis um 45 Prozent. Damit tragen wir dem Anliegen der kurzfristig an den Bühnen Beschäftigten Rechnung und werden zudem die Interessen dieser Beschäftigten auch im Rahmen der weiteren Verhandlungen in den Fokus nehmen, um Bedingungen weiter zu verbessern."

Die Pressemitteilung schließt mit einem Appell an die Tarifpartner: "Der Deutsche Bühnenverein fordert die Gewerkschaften daher auf, die Verhandlungen zu einer weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle an den Theatern beschäftigten Künstler:innen nicht durch das Verfolgen von Partikularforderungen einzelner Beschäftigtengruppen zu torpedieren."

Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), die Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles (VdO) und der Bundesverband Schauspiel (BFFS) weisen in ihrer Erwiderung der Bühnenvereins-Position auf die "prekäre soziale Lage" gastierender Künstler:innen hin. "Künstler:innen ohne Festengagement sind bereits von der Pandemie besonders hart getroffen worden. Nun sollen sie wieder nicht berücksichtigt werden, obwohl im öffentlichen Dienst vergleichbar Beschäftigte voll von den Regelungen zum Inflationsausgleich profitieren." Die Verbände fordern vom Bühnenverein, "kurzfristig einen angemessenen Inflationsausgleich für das Jahr 2023 auch für gastierende Künstler:innen zu vereinbaren".

(Deutscher Bühnenverein / GDBA / chr)

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