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Der Deutsche Bühnenverein kritisiert die Frequenzentschädigungen für Theater

So gut wie gar nicht abrufbar

Köln, 13. Oktober 2011. Nach der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen, die auf derselben Frequenz liegen wie die drahtlosen Mikrophone von Sängern und Schauspielern, die an Theatern genutzt werden, hat die Bundesregierung eine Richtlinie verabschiedet, die den Theatern und anderen Veranstaltungseinrichtungen Entschädigungen für die Neuanschaffung von drahtlosen Mikrofonanlagen zubilligen soll.

Diese Richtlinie wird vom Deutschen Bühnenverein mit Nachdruck kritisiert: "Die Richtlinie läuft darauf hinaus, dass die Mehrheit der Theater und der anderen Veranstalter keine Entschädigung erhalten wird", kommentiert Rolf Bolwin, Direktor des Deutschen Bühnenvereins, die Regelung. Der Entschädigungsanspruch gelte nur für Anlagen, die zwischen den Jahren 2006 und 2009 angeschafft worden sind. Solche Anschaffungen habe es aber so gut wie nicht gegeben, da die erwartete Frequenzumstellung in den Theatern seit 2006 bekannt gewesen sei. "Dieses wirtschaftliche Handeln der Häuser kann doch jetzt nicht zu ihren Lasten gehen", so Bolwin.

Ein weiteres Entschädigungskriterium ist das Vorliegen einer Störungssituation. Nach wie vor sei nicht geklärt, wie die konkrete Betroffenheit nachgewiesen werden soll und wie das Antragsverfahren geregelt ist. Das sei für alle Nutzer ein unhaltbarer Zustand. Die vom Haushaltsausschuss der Bundesregierung freigegebenen 70 Millionen Euro seien unter diesen Umständen "so gut wie gar nicht abrufbar", so Bolwin. Dies zeige einmal mehr, welches Verhältnis die Bundesregierung zum Föderalismus habe.

(Deutscher Bühnenverein / geka)

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