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Umsatzsteuer: Bühnen- und Kostümbildner formieren sich
Existenzbedrohende Nachforderungen
28. Juni 2013. Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat Anfang Juni mit einem Kompromiss beim Jahressteuergesetz zugleich die Umsatzsteuerbefreiung der Regisseure und Choreographen verabschiedet hat, geraten nun die entsprechenden Regelungen bei den Bühnen- und Kostümbildnern in den Fokus.
Bühnen- und Kostümbildner genossen bis dato eine vermeintliche Rechtssicherheit, da sie – anders als Regisseure, die kein "Werk" erstellen – unter Urheberschutz zu fallen schienen und somit eine ermäßigte Umsatzsteuer von 7% geltend machen konnten. In jüngerer Vergangenheit haben aber nun einzelne Finanzämter rückwirkend von mehreren Ausstattern 19% Umsatzsteuer eingefordert, was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Folgen nach sich ziehen kann.
Die Akademie der Künste Berlin, vertreten durch den Präsidenten Klaus Staeck und den Direktor der Sektion Darstellende Kunst Ulrich Matthes, hat sich nun in dieser Angelegenheit an die Finanzministerien der Länder gewandt und "eine verbindliche Zusicherung des verminderten Steuersatzes für diese Künstlergruppe" gefordert. Einer Antwort des brandenburgischen Ministeriums zufolge wird das Thema im September auf Bund-und-Länder-Ebene verhandelt.
Zudem haben sich zahlreiche Bühnen- und Kostümbildner auf Initiative von Andreas Auerbach und einigen seiner Kollegen am 22. Juni in Berlin getroffen, um sich nicht zuletzt angesichts der Umsatzsteuerproblematik zu einem schlagkräftigen Berufsverband zu formieren, wobei – ebenfalls im September – der bereits existierende "Bund der Szenografen e.V." neu aufgestellt werden soll. Man einigte sich auch auf die Einrichtung eines Solidaritätsfonds, der den von den Nachforderungen der Finanzämter betroffenen Ausstattern die Möglichkeit geben soll, sich juristisch zur Wehr zu setzen.
(wb)
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